GoBD
Die GoBD konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen. Die GoBD wurden durch das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlicht und gelten für alle Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen.
GoBD im Überblick
- Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ersetzen mit Wirkung zum 01.01.2015 die GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) und die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).
- Die GoBD müssen von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen beachtet werden. Sie gelten somit nicht nur für die doppelte Buchführung, sondern explizit auch für sonstige Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten, z. B. auch für Einnahmenüberschussrechner.
- Die GoBD beziehen sich auch auf Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchführung (z. B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung, Zeiterfassung).
Zugeständnisse erreicht – es bleibt ein Aber
In enger Abstimmung mit den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufsorganisationen und weiteren Wirtschaftsverbänden wurde in Form von Kritik und Verbesserungsvorschlägen in die Entstehung der neuen Grundsatznormen eingewirkt. Es konnten einige Zugeständnisse der Finanzverwaltung erreicht werden, wie der Wegfall der Kontierung auf dem Papierbeleg unter bestimmten Umständen, der Wegfall der Aufbewahrungspflicht von E-Mails, wenn diese den Beleg als Anlage nur transportieren, sowie die Konkretisierung der Anforderungen an ein Ersetzendes Scannen mit anschließender Vernichtung der Papierbelege. Dennoch enthalten die GoBD zahlreiche Konkretisierungen und Verschärfungen.
Konkretisierungen und Verschärfungen
- Zeitgerechte Erfassung und Ordnung von Grund(buch)aufzeichnungen
- Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen
- Aufbewahrungspflicht von elektronischen Belegen, Daten aus sogenannten Vorsystemen und Stammdaten